AGB



§ 1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen (AVLB) gelten für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und PICHLER. Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, soweit sie von diesen AVLB oder von durch PICHLER schriftlich bestätigten Änderungen und Ergänzungen abweichen, werden hiermit ausdrücklich abbedungen. Abweichungen von diesen AVLB sind nur schriftlich vereinbar.

1.2 Diese AVLB gelten bis zur Herausgabe neuer AVLB durch PICHLER auch für alle zukünftigen Geschäftsfälle, selbst wenn diese ohne Hinweis auf diese AVLB zustande kommen.

§ 2. BESTELLUNG, LIEFERUNG, GEFAHR

2.1 Die Angebote PICHLERs sind freibleibend. Die Verträge über die Bestellungen des Kunden kommen erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder erfolgter Warenlieferung durch PICHLER zustande. Bei Bestellungen ist der Kunde zehn Tage ab Zugang der Bestellung bei PICHLER gebunden. Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Die in den Katalogen, Prospekten und anderen Unterlagen von PICHLER oder im Internet angegebene Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen udgl sind nur annähernd angegeben; alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Änderungen der vom Kunden bestellten Waren, die auf die Verbesserung der Technik oder auf rechtliche Vorgaben (insbesondere des Gesetzes und der Rechtsprechung) zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern diese Änderungen dem Kunden zumutbar sind. PICHLER ist außerhalb der schriftlichen Auftragsbestätigungen nicht verpflichtet, Änderungen von sich aus dem Kunden bekannt zu geben. Produkte in Zwischengrößen bzw. -ausführungen, die nicht in den Preislisten angeführt sind, werden als Sonderanfertigung bestellt (vgl. § 3.3).

2.2 Soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, gilt die Ware als „ab Werk“ (EXW) verkauft. PICHLER stellt die Ware nach ihrer freien Wahl an ih-rer Zentrale A-6020 Innsbruck oder an einer ihrer Zweigniederlassungen oder verbundenen Gesellschaften zur Verfügung bzw. liefert ab den genannten Orten. Teillieferungen durch PICHLER sind zulässig. Es gelten die INCOTERMS 2010.

2.3 Von PICHLER angegebene Lieferfristen erfolgen immer freibleibend und werden nach Möglichkeit eingehalten. Insbesondere bei Betriebsstörungen, Streiks, öffentlichen Unruhen, Aussperrungen, ganzer oder teilweiser Stilllegung des Lieferwerks, im Kriegsfall, im Fall behördlicher Verfügung oder in Fällen höherer Gewalt wird die Lieferfrist für die Dauer der Störung und der Beseitigung der betrieblichen Folgewirkungen unterbrochen. Jedes dieser Ereignisse berechtigt PICHLER, ohne Schadenersatzverpflichtung vom Vertrag zurückzutreten.

2.4 Wird die Ware vom Kunden nicht spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt ab-geholt, geht die Gefahr auf den Kunden mit Ablauf der vereinbarten Abholfrist bzw. des Abholtermins über.

2.5 Ist für die Lieferung durch PICHLER eine bestimmte Zeit oder eine bestimmte Frist vereinbart, so tritt bei Überschreiten des Termins bzw. der Frist Verzug erst nach erfolgter Mahnung und fruchtlosem Ablauf einer gesetzten Nachfrist von zumindest sechs Wochen ein. Zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Geltendmachung von Schadenersatz ist der Kunde erst nach Eintritt des Verzugs und nach fruchtlosem Ablauf einer PICHLER gesetzten, weiteren angemessenen Nachfrist berechtigt.

2.6 Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wurde, beginnt die Lieferfrist mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
a) Datum der Auftragsbestätigung.
b) Datum der Erfüllung aller dem Kunden obliegenden technischen, kaufmännischen und finanziellen Voraussetzungen.
c) Datum, an dem PICHLER eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung erhält und/oder ein zu erstellendes Akkreditiv eröffnet ist.

§ 3. PREISE

3.1 Die Höhe der Preise wird in der jeweils gültigen Preisliste von PICHLER ausgewiesen. Alle Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. Alle Preise sind freibleibend und gelten netto ab der von PICHLER genannten Ladestelle. Nicht in den Preisangaben enthalten sind insbesondere Fracht, Verpackung, Transportversicherung und Umsatzsteuer, welche zusätzlich verrechnet werden.

3.2 Die Berechnung der Preise erfolgt zu dem am Tag des Vertragsabschlusses (§ 2.1) gültigen Preis. Änderungen der Produzentenpreise/Werkspreise/Listenpreise der Lieferanten PICHLERs berechtigen PICHLER zu entsprechender Änderung der Preise auch nach Vertragsabschluss bzw. Bestellung.

3.3 PICHLER behält sich insbesondere auch in ständigen Geschäftsbeziehungen vor, die Annahme von Kundenbestellungen von Mindestauftragswerten abhängig zu machen bzw. Kleinmengenzuschläge zu verrechnen. Für Sonderanfertigungen (vgl oben § 2.1) wird ein Preisaufschlag verrechnet. Aus produktionstechnischen Gründen sind bei Sonderausführungen Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % möglich. Der Kunde verpflichtet sich, die jeweilige Fertigungsmenge abzunehmen.

3.4 Allenfalls vereinbarte Sonderleistungen, wie z.B. die Anbringung von Werbemitteln des Kunden oder Sonderverpackungen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

§ 4. ZAHLUNG

4.1 Die Fakturen sind bar und sofort nach Erhalt, spätestens binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzug und vor Bezug der Ware zu bezahlen. PICHLER ist berechtigt, Lieferungen von Vorauszahlungen abhängig zu machen (Vorauskassa).

4.2 Zahlungen erfolgen rechtzeitig, wenn diese bei PICHLER zum Fälligkeitstermin bzw. am letzten Tag der Zahlungsfrist bar eingelangt bzw. auf deren Konto unwiderruflich gutgeschrieben sind.

4.3 Der Kunde gerät mit Ablauf der Zahlungsfrist automatisch und ohne Mahnung in Zahlungsverzug.

4.4 Ist der Kunde auch nur mit einer Zahlung in Verzug, ist PICHLER berechtigt,
a) Mahngebühren in der Höhe von bis zu EUR 12,00 netto für jede (eigene) Mahnung zu verrechnen,
b) sämtliche anfallenden Kosten für Betreibungsschritte durch Dritte (Rechtsanwaltskosten bzw Kosten von Inkassobüros) nach dem jeweils geltenden Rechtsanwaltstarif bzw. nach den Bestimmungen der Inkassogebührenverordnung zu verrechnen,
c) Zahlungen zuerst zur Abdeckung aufgelaufener Kosten, hiernach zur Abdeckung angefallener Verzugszinsen und sodann auf die älteste Schuld anzurechnen (allfällige Zahlungswidmungen des Kunden werden hiermit als unbeachtlich vereinbart),
d) unbeschadet des Rechts der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen (dieser Zinssatz ist entsprechend höher anzusetzen, wenn PICHLER selbst eine Belastung mit einem höheren Zinssatz zu tragen hat),
e) eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen, wobei der Zeitraum des Zahlungsverzugs jedenfalls eine angemessene Verlängerungsfrist ist (diese Bestimmung gilt für Fälle, in welchen die Lieferfrist aufgrund einer diesbezüglichen Vereinbarung bereits vor vollständigem Zahlungseingang begonnen hätte, zum grundsätzlichen Beginn der Lieferfrist vgl. § 2.6),
f) weitere Lieferungen zurückzuhalten,
g) bei vereinbarter Zahlung in mehreren Kaufpreisraten den gesamten noch offenen Kaufpreisrest fällig zu stellen (Terminverlust),
h) bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und allfällige Ersatzansprüche geltend zu machen.

4.5 PICHLER steht es frei, den Kunden mit allen aufgewendeten Kosten, die im Zusammenhang mit der offenen Verbindlichkeit entstehen, zu belasten.

4.6 Die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche ist nur mit von PICHLER anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden sowie im Fall der Zahlungsunfähigkeit von PICHLER zulässig. Kunden, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (im Folgenden kurz: KSchG) sind, sind zudem in Bezug auf Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden stehen, zur Aufrechnung berechtigt.

4.7 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen etwaiger Gegenansprüche ist ausschließlich wegen von PICHLER anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden sowie im Fall der Zahlungsunfähigkeit von PICHLER zulässig. Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, stehen die gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte (einschließlich des Leistungsverweigerungsrechts nach § 1052 ABGB) hingegen uneingeschränkt zu.

§ 5. GEWÄHRLEISTUNG

5.1 Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte von Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, bleiben unberührt. Für diese gelten daher die Bestimmungen zu § 5.2 bis § 5.6 nur insofern, als auch diese auftretende Mängel zur Inanspruchnahme von Gewährleistungsrechten schriftlich an PICHLER anzuzeigen haben.

5.2 Der Kunde hat die Ware nach Erhalt unverzüglich zu prüfen. Erkennbare Mängel sind PICHLER unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Mängel, die dabei auch bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden können oder die sich erst später zeigen, sind PICHLER unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Das Risiko des Zugangs der Mängelrüge trägt der Kunde; langt diese nicht bei PICHLER ein, gilt diese daher als nicht erhoben. Kommt der Kunde den Untersuchungs- und Mitteilungsobliegenheiten nach diesem Absatz nicht zeitgerecht nach, gilt die Ware als genehmigt und der Kunde kann keine Ansprüche wegen des Mangels mehr geltend machen (insbesondere nicht aus Gewährleistung, Schadenersatz und Irrtum). § 377 Abs. 5 UGB (betrifft den Fall des arglistigen Verschweigens des Mangels) bleibt unberührt.

5.3 Liegt ein Mangel vor, so ist PICHLER zur Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) berechtigt. Das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung und Ersatzlieferung steht PICHLER zu. Das Recht von PICHLER, die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen (vgl. z.B. § 932 Abs. 4 ABGB) zu verweigern, bleibt unberührt.

5.4 Der Kunde ist jedoch berechtigt, den Vertrag aufzulösen (Wandlung) – sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt – oder die Minderung des Kaufpreises zu verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, insbesondere unmöglich ist bzw. PICHLER in einem angemessenen Zeitraum nicht gelingt, von PICHLER verweigert oder von PICHLER schuldhaft verzögert wird.

5.5 Zur Vornahme der Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen hat der Kunde PICHLER die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, ansonsten ist PICHLER von der Mängelhaftung befreit.

5.6 Für unwesentliche Mängel besteht kein Gewährleistungsanspruch. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der restlichen Lieferung.

5.7 Sämtliche Mängelansprüche – außer solche wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder wegen groben Verschuldens von PICHLER oder seiner Erfüllungsgehilfen – verjähren in zwölf Monaten ab Ablieferung der Ware. Gewährleistungsansprüche können ausschließlich durch den jeweiligen Kunden geltend gemacht werden. Gewährleistungsansprüche hindern nicht die Fälligkeit der Kaufpreisforderung.

5.8 PICHLER kann vom Kunden verlangen, dass das mangelhafte Teil auf Kosten von PICHLER an eine von PICHLER genannte Adresse geschickt wird, oder – nach Wahl von PICHLER –, dass der Kunde das mangelhafte Teil bzw. die Ware bereithält und PICHLER oder ein von PICHLER beauftragter Dritter die Mangelbeseitigung oder den Austausch direkt beim Kunden vornimmt.

5.9 Normaler Verschleiß bzw. gewöhnliche Abnutzung der Ware begründen keinen Gewährleistungsanspruch. Auf die Bedienungs-, Nutzungs-, Pflege- und Reinigungshinweise, die der Ware beigefügt sind, wird ausdrücklich hingewiesen. PICHLER übernimmt keine Haftung für Schäden durch davon abweichende Bedienung, Nutzung, Reinigung und/oder Pflege.

5.10 PICHLER kann die Nachbesserung oder Ersatzlieferung verweigern, solange der Kunde seine Zahlungspflichten nicht in dem Umfang erfüllt hat, der dem mangelfreien Teil der erbrachten Lieferung entspricht, wenn der mangelfreie Teil oder die Waren für sich genommen für den Kunden von Interesse ist/sind (z.B. bei selbständiger Verwendbarkeit). Diese Bestimmung gilt nicht für Verbraucher im Sinne des KSchG, für diese gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

5.11 PICHLER übernimmt keine Gewähr für die Erfüllung besonderer Vorschriften im Bestimmungsland.

5.12 Zeichen und Nummern an PICHLER-Produkten dürfen nicht verändert oder unkenntlich gemacht werden, insbesondere bei gänzlichem Verlust der Gewährleistungsansprüche (siehe dazu § 6.3).

5.12 Schaden- und sonstige Ersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels richten sich nach § 6 dieser AVLB.

§ 6. HAFTUNG, SCHADENERSATZ

6.1 Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes gelten uneingeschränkt.

6.2 Für allfällige Schäden wird jegliche Haftung von PICHLER einvernehmlich ausgeschlossen, sofern PICHLER bei der Verletzung von vertraglichen Hauptpflichten nicht Vorsatz oder grobes Verschulden nachgewiesen wird. Dies gilt insbesondere auch für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn, insbesondere bei etwa verspäteter oder mangelhafter Lieferung oder bei Nichtlieferung. Das Recht des Kunden auf Gewährleistung bleibt nach Maßgabe des § 5 unberührt.

6.3 Soweit die Haftung von PICHLER ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von PICHLER.

6.4 Bei eigenmächtigen Änderungen an Produkten durch den Kunden oder Dritte übernimmt PICHLER keinerlei Gewährleistung oder Haftung. Ferner übernimmt PICHLER insbesondere keine Gewähr für Fehler, die auf unsachgemäße Bedienung zurückzuführen sind. Insoweit PICHLER eine Schadenersatzpflicht trifft, ist PICHLER berechtigt, sich dadurch von allen Ansprüchen zu befreien, dass dem Kunden alle Ansprüche der PICHLER gegenüber einem Haftpflichtversicherer abgetreten werden.

6.5 Die Gefahr des Transports trägt der Kunde, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde (vgl. § 2.2).

§ 7. EIGENTUMSVORBEHALT

7.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von PICHLER. Der Eigentumsvorbehalt hat auch Gültigkeit gegenüber dem Spediteur, dem die Waren auf Antrag des Kunden oder auf Veranlassung von PICHLER übergeben werden.

7.2 Zum Weiterverkauf der Ware vor vollständiger Bezahlung ist der Kunde aus-schließlich nach Einholung und nach Maßgabe einer schriftlichen Zustimmung von PICHLER berechtigt. Die Befugnis zum Weiterverkauf entfällt automatisch, wenn der Kunde sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen eingestellt hat. Zu anderen als den vorgenannten Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zu Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen, ist der Kunde bis zur gänzlichen Bezahlung nicht befugt. Eingriffe Dritter in das Eigentum von PICHLER sowie eine Pfändung der Vorbehaltsware sind vom Kunden abzuwehren. Dieser ist verpflichtet, auf das Eigentum von PICHLER hinzuweisen. Der Kunde hat PICHLER hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen.

7.3 PICHLER ist berechtigt, die sofortige Herausgabe der gelieferten, aber noch nicht vollständig bezahlten Ware zu verlangen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich und vollständig nachkommt oder über das Vermögen des Käufers ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird sowie bei Abweisung des Konkurses mangels kostendeckenden Vermögens oder der Käufer faktisch seine Zahlungen einstellt oder wegen des Abschlusses eines außergerichtlichen Ausgleichs an seine Gläubiger herantritt.

7.4 Für den Fall der Weiterveräußerung vor vollständiger Bezahlung der Ware (siehe dazu oben § 7.2) tritt der Kunde schon jetzt die ihm gegen den Käufer zustehende Kaufpreisforderung sowie alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten an PICHLER ab und vermerkt diese Zession in seinen Büchern. Die abgetretenen Forderungen dienen zur Sicherung der Ansprüche nach § 7.1. Der Kunde hat PICHLER auf Verlangen von PICHLER die Veräußerung der Ware an Dritte zwecks Zahlung an PICHLER binnen sieben Tagen ab Aufforderung bekannt zu geben und PICHLER binnen selber Frist die zur Geltendmachung seiner Rechte notwendigen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. PICHLER ist jederzeit befugt, die Drittschuldner von der Abtretung zu verständigen.

7.5 Die Zurücknahme der Ware durch PICHLER gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dass dies besonders schriftlich vereinbart wird. Auch bei Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware bleibt das Recht von PICHLER, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, bestehen. Bis zum Ablauf des Eigentumsvorbehaltes gilt der Käufer als treuhändiger Verwahrer der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware. Die durch die Geltendmachung der Rechte von PICHLER aus dem Eigentumsvorbehalt entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

§ 8. GEISTIGES EIGENTUM, NACHAHMUNGSVERBOT

8.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Ware von PICHLER ausschließlich unter dem von PICHLER vorgegebenen Namen und Markenzeichen zu vertreiben.

8.2 Der Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, von PICHLER hergestellte und/oder vertriebene Waren im Ganzen oder in Teilen nachzuahmen (zu vervielfältigen) und/oder Dritten Nachahmungen zugänglich zu machen, sei es in identer oder abgeänderter Form. Diese Verpflichtung bzw. dieses Nachahmungsverbot gilt in jedem Fall unabhängig davon, ob PICHLER sich auf jeweilige gewerbliche Schutzrechte berufen kann.

8.3 Der Kunde verpflichtet sich des Weiteren, es zu unterlassen, Änderungen an den von PICHLER hergestellten und/oder vertriebenen Waren durchzuführen.

8.4 Der Kunde verpflichtet sich, von PICHLER stammende und/oder verwendete Texte, Skizzen, Zeichnungen, Bilder, Fotografien und sonstige Inhalte weder zu vervielfältigen noch Dritten zur Verfügung zu stellen, soweit es sich nicht um von PICHLER eindeutig zur allgemeinen Verbreitung bestimmte Materialien handelt (z.B. Werbekatalog).

§ 9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

9.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen AVLB sowie Zusicherungen jeglicher Art bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung, von diesem Formerfordernis abzugehen.

9.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Gegenforderungen gegen Forderungen von PICHLER aufzurechnen oder Zahlungen unter Berufung auf Mängel zurückzuhalten. Der Kunde darf nur gegen von PICHLER ausdrücklich anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

9.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVLB oder der durch sie ergänzten Verträge ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In diesem Fall wird anstelle der unwirksamen Bestimmung eine neue Regelung getroffen werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht oder am nächsten kommt.

9.4 PICHLER speichert und verarbeitet Name, Adresse (Postadresse, E-Mail-Adresse, Telefon- und allfällige Faxnummer) und bei Bankeinzug auch die Kontodaten des Käufers. Eine Weitergabe von Kundendaten erfolgt aus-schließlich soweit, als dies zur Erfüllung dieses Vertrags notwendig ist, sowie im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000.

9.5 Diese AVLB und die durch sie ergänzten Verträge unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss aller bi- und/oder multilateraler Abkommen betreffend den Kauf beweglicher Sachen, unter Ausschluss des UNCITRAL-Kaufrechts (= „UN- Kaufrecht” / „CISG“ / „Wiener Kaufrechtsübereinkommen“) sowie unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts Anwendung.

9.6 Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder seinen Wohnsitz oder geschäftlichen Hauptsitz außerhalb Österreichs hat, ausschließlich das für A-6020 Innsbruck, Tirol, Österreich, sachlich zuständige Gericht zuständig. PICHLER ist aber auch berechtigt, den Kunden an, dessen geschäftlichem Hauptsitz zu klagen. Erfüllungsort ist A-6020 Innsbruck, Tirol.

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Landesgericht Innsbruck, FN 56623w
UID-Nr.: ATU62881466