§ 1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen (AVLB) gelten für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und PICHLER. PICHLER führt ausschließlich Geschäfte aus, bei denen der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerliches Gesetzbuch, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
1.2. Entgegenstehende oder von diesen AVLB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt PICHLER nicht an, es sei denn, PICHLER hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Mündliche Erklärungen der Vertreter oder Mitarbeiter von PICHLER bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch PICHLER. Diese AVLB gelten bis zur Herausgabe neuer AVLB durch PICHLER auch für alle zukünftigen Geschäftsfälle, selbst wenn diese ohne Hinweis auf diese AVLB zustande kommen.
§ 2. BESTELLUNG, LIEFERUNG, GEFAHRÜBERGANG
2.1 Die Angebote PICHLERs sind freibleibend und unverbindlich. Die Verträge über die Bestellungen des Kunden kommen erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder erfolgter Warenlieferung durch PICHLER zustande. Bei Bestellungen ist der Kunde zehn Tage ab Zugang der Bestellung bei PICHLER gebunden. Ein Zwischenverkauf durch PICHLER bleibt vorbehalten. Die in den Katalogen, Prospekten und anderen Unterlagen von PICHLER oder im Internet angegebene Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen udgl. sind nur annähernd angegeben; alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Änderungen der vom Kunden bestellten Waren, die auf die Verbesserung der Technik oder auf rechtliche Vorgaben (insbesondere des Gesetzes und der Rechtsprechung) zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern diese Änderungen dem Kunden zumutbar sind. PICHLER ist außerhalb der schriftlichen Auftragsbestätigungen nicht verpflichtet, Änderungen von sich aus dem Kunden bekannt zu geben. Produkte in Zwischengrößen bzw. -ausführungen, die nicht in den Preislisten angeführt sind, können nur als Sonderanfertigung bestellt werden (vgl. § 3.3).
2.2 Soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, gilt die Ware als „ab Werk“ (EXW) verkauft. PICHLER stellt die Ware nach ihrer freien Wahl an ihrer Zentrale oder an einer ihrer Zweigniederlassungen oder verbundenen Gesellschaften zur Verfügung bzw. liefert ab den genannten Orten. Der Versand erfolgt stets für Rechnung und auf Gefahr des Kunden. Für die Gefahr gilt dies auch dann, wenn PICHLER ausnahmsweise die Kosten des Transports übernimmt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, bestimmt PICHLER die Transportmittel und Transportweg. Teillieferungen durch PICHLER sind zulässig, soweit dies dem Kunden nicht unzumutbar ist. Es gelten die INCOTERMS 2010.
2.3 Von PICHLER angegebene Lieferfristen erfolgen unverbindlich, es sei denn, die Verbindlichkeit eines Liefertermins ist ausdrücklich vereinbar. Ein verbindlicher Liefertermin ist eingehalten, wenn die Ware rechtzeitig unser Werk verlassen hat oder bei Selbstabholung Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Wird die Ware vom Kunden nicht spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt, geht die Gefahr auf den Kunden mit Ablauf der vereinbarten Abholfrist bzw. des Abholtermins über.
2.4 Ist die Einhaltung einer verbindlichen Lieferfrist infolge von PICHLER nicht zu vertretender Umstände, insbesondere bei Betriebsstörungen, Streiks, öffentlichen Unruhen, Aussperrungen, ganzer oder teilweiser Stilllegung des Lieferwerks, im Kriegsfall, im Fall behördlicher Verfügung oder in Fällen höherer Gewalt bei PICHLER oder deren Zulieferern nicht möglich, verlängert sich eine verbindliche Lieferfrist ohne weiteres für die Dauer der Störung und der Beseitigung der betrieblichen Folgewirkungen. Solche Ereignisse, sofern sie länger als drei Monate andauern, berechtigen beide Parteien wegen des noch nicht erfüllten Teils ohne Schadenersatzverpflichtung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
2.5 Ist für die Lieferung durch PICHLER eine verbindliche Lieferfrist vereinbart, so tritt bei Überschreiten der Frist Verzug erst nach erfolgter Mahnung und fruchtlosem Ablauf einer gesetzten Nachfrist von zumindest vier Wochen ein. Zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Geltendmachung von Schadenersatz ist der Kunde erst nach Eintritt des Verzugs und nach fruchtlosem Ablauf einer PICHLER gesetzten, weiteren angemessenen Nachfrist berechtigt.
2.6 Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wurde, beginnt die Lieferfrist erst mit dem Datum der Erfüllung aller dem Kunden obliegenden technischen, kaufmännischen und finanziellen Voraussetzungen, insbesondere dem Erhalt einer vor Lieferung der Ware zu leistenden Anzahlung und/oder ein zu erstellendes Akkreditiv eröffnet ist.
§ 3. PREISE
3.1 Die vom Kunden zu bezahlenden Preise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste von PICHLER und sind bis zum Tag des Vertragsabschlusses (§2.1.) freibleibend. Die Preise gelten ab der von PICHLER in der Auftragsbestätigung genannten Ladestelle. Nicht in den Preisangaben enthalten sind insbesondere Fracht, Verpackung, Transportversicherung und Umsatzsteuer, welche zusätzlich verrechnet werden. Die Umsatzsteuer wird nach den gesetzlichen Vorschriften zum jeweils gültigen Satz gesondert berechnet.
3.2 Änderungen der Produzentenpreise/Werkspreise/Listenpreise der Lieferanten PICHLERs berechtigen PICHLER zu entsprechender Änderung der Preise auch nach Vertragsabschluss, soweit die vereinbarte Lieferfrist länger als einen Monat ab Vertragsabschluss beträgt.
3.3 PICHLER behält sich insbesondere auch in ständigen Geschäftsbeziehungen vor, die Annahme von Kundenbestellungen von Mindestauftragswerten abhängig zu machen bzw. Kleinmengenzuschläge zu verrechnen. Für Sonderanfertigungen (vgl. oben § 2.1) wird ein Preisaufschlag verrechnet. Aus produktionstechnischen Gründen sind bei Sonderausführungen Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % möglich. Der Kunde verpflichtet sich, die jeweilige in vorbezeichnetem Rahmen befindliche tatsächliche Fertigungsmenge abzunehmen.
3.4 Allenfalls vereinbarte Sonderleistungen, wie zB. die Anbringung von Werbemitteln des Kunden oder Sonderverpackungen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
§ 4. ZAHLUNG
4.1 Die Rechnungen sind vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen in der Auftragsbestätigung bar und sofort nach Erhalt, in jedem Fall aber spätestens binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzug per Vorkasse zu bezahlen.
4.2 Andere Zahlungen als Barzahlungen nimmt PICHLER nur zahlungshalber an. Allen Zahlungen sind für PICHLER spesenfrei zu leisten. Bank-, Diskont- und Einzugsspesen trägt der Kunde auch ohne ausdrückliche Vereinbarung. Überweisungen müssen innerhalb der Zahlungsfrist dem Konto von PICHLER gutgeschrieben sein.
4.3 Der Kunde gerät in Zahlungsverzug mit Empfang der ersten Mahnung oder ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung gemäß § 286 Abs.3 BGB.
4.4 Ist der Kunde auch nur mit einer Zahlung in Verzug, ist PICHLER berechtigt,
a) Mahngebühren in der Höhe von bis zu EUR 12,00 netto für jede (eigene) Mahnung zu verrechnen,
b) sämtliche anfallenden Kosten für Betreibungsschritte durch Dritte (Rechtsanwaltskosten bzw. Kosten von Inkassobüros) nach den gesetzlichen Regelungen zu verrechnen,
c) Zahlungen zuerst zur Abdeckung aufgelaufener Kosten, hiernach zur Abdeckung angefallener Verzugszinsen und sodann auf die älteste Schuld anzurechnen (Zahlungswidmungen des Kunden werden hiermit als unbeachtlich vereinbart),
d) unbeschadet des Rechts der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen (dieser Zinssatz ist entsprechend höher anzusetzen, wenn PICHLER selbst eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist),
e) weitere Lieferungen zurückzuhalten,
g) bei vereinbarter Zahlung in mehreren Kaufpreisraten den gesamten noch offenen Kaufpreisrest fällig zu stellen (Terminverlust),
h) bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und allfällige Ersatzansprüche geltend zu machen.
4.5 PICHLER steht es frei, den Kunden mit allen aufgewendeten Kosten, die im Zusammenhang mit der offenen Verbindlichkeit entstehen, zu belasten.
4.6 Die Aufrechnung und Zurückbehaltung von Zahlungen wegen etwaiger Gegenansprüche ist nur mit von PICHLER anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden sowie im Fall der Zahlungsunfähigkeit von PICHLER zulässig.
4.7 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen etwaiger Gegenansprüche ist ausschließlich wegen von PICHLER anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden sowie im Fall der Zahlungsunfähigkeit von PICHLER zulässig. Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, stehen die gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte (einschließlich des Leistungsverweigerungsrechts nach § 1052 ABGB) hingegen uneingeschränkt zu.
§ 5. GEWÄHRLEISTUNG
5.1 Der Kunde hat die Ware nach Erhalt unverzüglich zu prüfen. Erkennbare Mängel sind PICHLER unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Mängel, die dabei auch bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden können oder die sich erst später zeigen, sind PICHLER unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Das Risiko des Zugangs der Mängelrüge trägt der Kunde; langt diese nicht bei PICHLER ein, gilt diese daher als nicht erhoben. Kommt der Kunde den Untersuchungs- und Mitteilungsobliegenheiten nach diesem Absatz nicht zeitgerecht nach, gilt die Ware als genehmigt und der Kunde kann keine Ansprüche wegen des Mangels mehr geltend machen.
5.2 Normaler Verschleiß bzw. gewöhnliche Abnutzung der Ware begründen keinen Gewährleistungsanspruch. Auf die Bedienungs-, Nutzungs-, Pflege- und Reinigungshinweise, die der Ware beigefügt sind, wird ausdrücklich hingewiesen. PICHLER übernimmt keine Haftung für Schäden durch davon abweichende Bedienung, Nutzung, Reinigung und/oder Pflege. Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung, die weder die Funktionstüchtigkeit noch den Wert der Ware beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und sind kein Mangel sofern sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
5.3 Liegt ein Mangel vor, so ist PICHLER zur Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) berechtigt. Das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung und Ersatzlieferung steht PICHLER zu. Das Recht von PICHLER, die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen (z.B. wegen unverhältnismäßiger Kosten iSd. § 439 ABs.3 BGB) zu verweigern, bleibt unberührt. Gewährleistungsansprüche hindern nicht die Fälligkeit der Kaufpreisforderung.
5.4 Der Kunde ist berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten (Wandlung) oder die Minderung des Kaufpreises zu verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, insbesondere unmöglich ist bzw. PICHLER in einem angemessenen Zeitraum nicht gelingt, von PICHLER verweigert oder von PICHLER schuldhaft verzögert wird.
5.5 Zur Vornahme der Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen hat der Kunde PICHLER die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, ansonsten ist PICHLER von der Mängelhaftung befreit. PICHLER kann vom Kunden verlangen, dass das mangelhafte Teil auf Kosten von PICHLER an eine von PICHLER genannte Adresse geschickt wird, oder – nach Wahl von PICHLER –, dass der Kunde das mangelhafte Teil bzw. die Ware bereithält und PICHLER oder ein von PICHLER beauftragter Dritter die Mangelbeseitigung oder den Austausch direkt beim Kunden vornimmt.
5.6 Für unwesentliche bzw. geringfügige Mängel besteht kein Gewährleistungsanspruch. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der restlichen Lieferung.
5.7 Sämtliche Mängelansprüche – außer solche wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder wegen groben Verschuldens von PICHLER oder seiner Erfüllungsgehilfen – verjähren in zwölf Monaten ab Ablieferung der Ware. Gewährleistungsansprüche können ausschließlich durch den jeweiligen Kunden geltend gemacht werden. Gewährleistungsansprüche hindern nicht die Fälligkeit der Kaufpreisforderung.
5.8 PICHLER kann vom Kunden verlangen, dass das mangelhafte Teil auf Kosten von PICHLER an eine von PICHLER genannte Adresse geschickt wird, oder – nach Wahl von PICHLER –, dass der Kunde das mangelhafte Teil bzw. die Ware bereithält und PICHLER oder ein von PICHLER beauftragter Dritter die Mangelbeseitigung oder den Austausch direkt beim Kunden vornimmt.
5.9 Normaler Verschleiß bzw. gewöhnliche Abnutzung der Ware begründen keinen Gewährleistungsanspruch. Auf die Bedienungs-, Nutzungs-, Pflege- und Reinigungshinweise, die der Ware beigefügt sind, wird ausdrücklich hingewiesen. PICHLER übernimmt keine Haftung für Schäden durch davon abweichende Bedienung, Nutzung, Reinigung und/oder Pflege.
5.10 PICHLER kann die Nachbesserung oder Ersatzlieferung verweigern, solange der Kunde seine Zahlungspflichten nicht in dem Umfang erfüllt hat, der dem mangelfreien Teil der erbrachten Lieferung entspricht, wenn der mangelfreie Teil oder die Waren für sich genommen für den Kunden von Interesse ist/sind (z.B. bei selbständiger Verwendbarkeit).
5.11 PICHLER übernimmt keine Gewähr für die Erfüllung besonderer Vorschriften im Bestimmungsland.
5.12 Zeichen und Nummern an PICHLER-Produkten dürfen nicht verändert oder unkenntlich gemacht werden und führen zu gänzlichem Verlust der Gewährleistungsansprüche (siehe dazu § 6.3).
5.13 Schaden- und sonstige Ersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels richten sich nach § 6 dieser AVLB.
5.14 Sämtliche Mängelansprüche – außer solche wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder wegen groben Verschuldens von PICHLER oder seiner Erfüllungsgehilfen – verjähren in zwölf Monaten ab Gefahrübergang. Gewährleistungsansprüche können ausschließlich durch den jeweiligen Kunden geltend gemacht werden.
§ 6. HAFTUNG, SCHADENERSATZ
6.1 Wird durch eine Pflichtverletzung von PICHLER ein Schaden verursacht, so haftet PICHLER nicht auf Schadens- oder Aufwendungsersatz, wenn PICHLER nachweist, dass PICHLER die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Hat PICHLER die Pflichtverletzung zu vertreten, so haftet PICHLER nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadens- oder Aufwendungsersatz, soweit in Absatz 2 und 3 nichts Abweichendes bestimmt ist.
6.2. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von PICHLER auf Schadens- oder Aufwendungsersatz ausgeschlossen. PICHLER haftet insbesondere nicht für leicht fahrlässig verursachten entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Kunden.
6.3 Der Haftungsausschluss gemäß Absatz 6.2 gilt nicht für Ansprüche aus einer Garantie, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, sowie Ansprüche wegen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten) ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt.
6.4 Soweit die Haftung von PICHLER ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von PICHLER.
6.5 Die Gefahr des Transports trägt der Kunde, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde (vgl. § 2.2).
§ 7. RÜCKTRITT BEI PFLICHTVERLETZUNG
7.1 Dem Kunden steht ein Rücktrittsrecht wegen einer von PICHLER nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung dann nicht zu, wenn PICHLER die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
7.2 Dies gilt nicht, wenn sich aus besonderen Vereinbarungen (z.B. Fixgeschäft) ein verschuldensunabhängiges Rücktrittsrecht des Kunden ergibt. Weiter gilt dies nicht bei einem Mangel der Ware; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen des Kaufrechts, soweit in den vorliegenden Bedingungen nicht abweichend geregelt.
§ 8. EIGENTUMSVORBEHALT
8.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden Eigentum von PICHLER. Der Eigentumsvorbehalt hat auch Gültigkeit gegenüber dem Spediteur, dem die Waren auf Antrag des Kunden oder auf Veranlassung von PICHLER übergeben werden.
8.2 Zum Weiterverkauf der Ware vor vollständiger Bezahlung ist der Kunde ausschließlich nach Einholung und nach Maßgabe einer schriftlichen Zustimmung von PICHLER berechtigt. Die Befugnis zum Weiterverkauf entfällt automatisch, wenn der Kunde sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen eingestellt hat. Zu anderen als den vorgenannten Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zu Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen, ist der Kunde bis zur gänzlichen Bezahlung nicht befugt. Eingriffe Dritter in das Eigentum von PICHLER sowie eine Pfändung der Vorbehaltsware sind vom Kunden abzuwehren. Dieser ist verpflichtet, auf das Eigentum von PICHLER hinzuweisen. Der Kunde hat PICHLER hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen.
8.3 PICHLER ist berechtigt, die sofortige Herausgabe der gelieferten, aber noch nicht vollständig bezahlten Ware zu verlangen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich und vollständig nachkommt oder über das Vermögen des Käufers ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird sowie bei Abweisung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens oder der Käufer faktisch seine Zahlungen einstellt.
8.4 Für den Fall der Weiterveräußerung vor vollständiger Bezahlung der Ware tritt der Kunde schon jetzt die ihm gegen den Käufer zustehende Kaufpreisforderung sowie alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten an PICHLER ab und vermerkt diese Zession in seinen Büchern. Die abgetretenen Forderungen dienen zur Sicherung der Ansprüche nach § 8.1. Der Kunde hat PICHLER auf Verlangen von PICHLER die Veräußerung der Ware an Dritte zwecks Zahlung an PICHLER binnen sieben Tagen ab Aufforderung bekannt zu geben und PICHLER binnen selber Frist die zur Geltendmachung seiner Rechte notwendigen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. PICHLER ist jederzeit befugt, die Drittschuldner von der Abtretung zu verständigen.
8.5 Die Zurücknahme der Ware durch PICHLER gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dass dies besonders schriftlich vereinbart wird. Auch bei Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware bleibt das Recht von PICHLER, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, bestehen.
§ 9. GEISTIGES EIGENTUM, NACHAHMUNGSVERBOT
9.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Ware von PICHLER ausschließlich unter dem von PICHLER vorgegebenen Namen und Markenzeichen zu vertreiben.
9.2 Der Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, von PICHLER hergestellte und/oder vertriebene Waren im Ganzen oder in Teilen nachzuahmen (zu vervielfältigen) und/oder Dritten Nachahmungen zugänglich zu machen, sei es identischer oder abgeänderter Form. Diese Verpflichtung bzw. dieses Nachahmungsverbot gilt in jedem Fall unabhängig davon, ob PICHLER sich auf jeweilige gewerbliche Schutzrechte berufen kann.
9.3 Der Kunde verpflichtet sich des Weiteren, es zu unterlassen, Änderungen an den von PICHLER hergestellten und/oder vertriebenen Waren durchzuführen.
9.4 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich PICHLER die Eigentums- und sämtliche urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen Dritten nicht ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung zugänglich gemacht und verwertet werden. Der Kunde verpflichtet sich, von PICHLER stammende und/oder verwendete Texte, Skizzen, Zeichnungen, Bilder, Fotografien und sonstige Inhalte weder zu vervielfältigen noch Dritten zur Verfügung zu stellen, soweit es sich nicht um von PICHLER eindeutig zur allgemeinen Verbreitung bestimmte Materialien handelt (z.B. Werbekatalog).
§ 10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
10.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen AVLB sowie Zusicherungen jeglicher Art bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung, von diesem Formerfordernis abzugehen.
10.2 Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist der Sitz des Lieferwerks. Erfüllungsort für Zahlungen ist der Geschäftssitz von PICHLER.
10.3. Auf das Vertragsverhältnis zwischen PICHLER und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller bi- und/oder multilateraler Abkommen betreffend den Kauf beweglicher Sachen, insbesondere unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge betreffend den internationalen Warenkauf (CISG) Anwendung.
10.4 Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, oder seinen Wohnsitz oder geschäftlichen Hauptsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, ausschließlich das Gericht am Sitz von PICHLER zuständig. PICHLER ist aber auch berechtigt, jeden anderen zulässigen Gerichtsstand zu wählen.
10.5 PICHLER speichert und verarbeitet Name, Adresse (Postadresse, E-Mail-Adresse, Telefon- und allfällige Faxnummer) und bei Bankeinzug auch die Kontodaten des Käufers. Die Speicherung und Verwendung dieser Daten erfolgt seitens PICHLER nach den einschlägigen Datenschutzregelungen.
10.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVLB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In diesem Fall wird anstelle der unwirksamen Bestimmung eine neue Regelung getroffen werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung oder dem mutmaßlichen Willen von PICHLER entspricht oder am nächsten kommt.